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Erststimme und Zweitstimme

Die Bundestagswahl ist eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl. Jede und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wird die Hälfte der regulären Mandate direkt gewählt (Personenwahl). Gewählt ist, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). Sie sind für die Sitzverteilung nicht entscheidend, aber dafür, welche Personen die Sitze einnehmen, die einer Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Die direkt Gewählten erhalten ihre Sitze auch dann, wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Außerdem können auch nicht von einer Partei nominierte Personen ("andere Kreiswahlvorschläge") ein Direktmandat gewinnen.

Mit der Zweitstimme wird bei der Bundestagswahl die Landesliste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). Diese Stimme ist für die Sitzverteilung entscheidend. Sie allein bestimmt über den Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag erhält.

Die über die Erststimme Gewählten einer Partei werden von den ihr nach Zweitstimmen zustehenden Mandaten abgezogen; der Rest wird aus der Landesliste besetzt. Hat die Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, so verbleiben ihr diese. Für die Differenz erhalten allerdings andere Parteien Ausgleichsmandate bis das Sitzverhältnis im Bundestag dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht.

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