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Rechtsgrundlagen

Die grundsätzlichen Regelungen zu politischen Wahlen sind im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20, 38, 39 und 41) bzw. der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 75) getroffen. Bei Europawahlen gibt es zudem noch europarechtliche Grundlagen.

Unter anderem sind dort die Wahlrechtsgrundsätze und die Wahlperiode festgelegt. Außerdem ist dort bestimmt, dass ein Gesetz jeweils das Nähere regelt. In den jeweiligen Wahlgesetzen ist eine Regelung der Details durch eine Wahlordnung bestimmt.

Darüber hinaus sind weitere Gesetze, wie das Strafgesetzbuch oder das Parteiengesetz, relevant.

Die Rechtsgrundlagen für die jeweilige Wahl finden Sie bei der entsprechenden Seite unter "Rechtsgrundlagen":

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