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Kreiswahlleiterin

Die Kreiswahlleiter:innen sind für die Durchführung der Bundestagswahl in einem Wahlkreis oder in Ausnahmefällen in mehreren Wahlkreisen zuständig. Für die zwei Wahlkreise im Land Bremen wurde eine gemeinsame Kreiswahlleiterin bestimmt.

Zu ihren Aufgaben gehört u. a.

  • die Bildung des Kreiswahlausschusses sowie dessen Vorsitz,
  • die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge bei Bundestagswahlen,
  • die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses in den Wahlkreisen,
  • die Vorbereitung der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss,
  • die Bekanntmachung der Feststellungen des Kreiswahlausschusses und
  • die Benachrichtigung von gewählten Wahlkreisbewerber:innen bei Bundestagswahlen.

Die Kreiswahlleiter:innen werden von der Landesregierung oder von der von ihr bestimmten Stelle ernannt. Im Land Bremen ist der Senator für Inneres für die Ernennung zuständig.

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