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Auslandsdeutsche

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) wahlberechtigt, wenn sie

  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Diese sogenannten Auslandsdeutschen werden aber nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen.

Der Antrag wird auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin vor jeder Wahl zum Download bereitgestellt. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis senden Sie bitte an das entsprechende Wahlamt in Bremen oder Bremerhaven - die jeweiligen Anschriften finden Sie unter Gemeindebehörden.

Eine Wahlberechtigung für Auslandsdeutsche besteht bei Landtags- und Kommunalwahlen in Bremen grundsätzlich nicht.