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Briefwahl

Wahlberechtigte können per Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag abstimmen.

Dazu müssen sie einen Wahlschein beantragen. Dies muss schriftlich (inklusive E-Mail), persönlich oder über eine dafür beauftragte Person geschehen.

Das Wahlamt schickt den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Nachdem die Stimme geheim abgegeben wurde, muss der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag. Der Wahlschein muss unterschrieben werden und gemeinsam mit dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein in dem Wahlbriefumschlag zurück an das Wahlamt gesendet werden. Dort muss er am Ende der Wahlzeit (Wahltag, 18 Uhr) eingegangen sein. Bei persönlicher Beantragung im Wahlamt kann auch dort die Stimme abgegeben werden.

Die Wahlbriefe werden im Wahlamt sicher verwahrt und am Wahltag von Briefwahlvorständen zugelassen und ausgezählt.

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